Praxisinformationen

 

Homöopathische Fallaufnahme / Erstanamnese

Das Erstgespräch ist in der klassischen Homöopathie sehr ausführlich, es dauert mit anschließender Untersuchung ca.2 Stunden, in schwierigen Fällen auch länger.

Hierbei sind nicht nur die aktuellen Beschwerden von Bedeutung, sondern es ist auch von großer Bedeutung über Ihre Vorgeschichte sowie über Erkrankungen in der Familie Bescheid zu wissen.

Hierfür ist eine gute Selbstbeobachtung Ihrerseits sowie Geduld und Offenheit notwendig. Nur so kann ich für Sie das passende, individuelle, homöopathische Arzneimittel herausfinden.

Es ist sinnvoll, dass Sie sich vor dem Erstgespräch Gedanken machen und Ihre Beschwerden noch einmal genau beobachten. Ich werde Ihnen auch vorab einen Fragebogen zusenden, den Sie mir am besten 1 Woche vor dem Termin zusenden oder spätestens zum Erstgespräch mitbringen.

Bitte bringen Sie noch Ihren Impfpass, sowie aktuelle Arzt-und Laborberichte mit. 

Hinzu kommt die Vorbereitung mit Verwertung Ihrer mir zugesendeten Informationen und die Nachbereitung der Anamnese, das heißt, eine Analyse und eine Repertorisation.

Folgeanamnese

Für die Folgebehandlung werde ich Sie in der Regel alle 6-8 Wochen einbestellen, dann immer in größeren Zeitabständen. Der Zeitaufwand für diese Termine wird bei ca. 30 bis 60 Minuten liegen.

Das erste Folgegespräch ist von großer Bedeutung, da es nun wichtig ist, die Reaktion auf das erste Arzneimittel zu beurteilen und den weiteren Behandlungsverlauf einzuschätzen und zu planen. Hier ist es oft sehr hilfreich nach der Einnahme des homöopathischen Arzneimittels bis zum nächsten Termin ein individuelles Tagebuch zu führen.

Gab es Veränderungen in Bezug auf die Beschwerden oder im Allgemeinen (Energie, Schlaf, oder im emotionalen Bereich). Gab es Verschlechterungen, gab es ein vorübergehendes Auftreten von aus der Krankengeschichte bekannten, alten Symptomen, gab es ein vorübergehendes Auftreten von unbekannten Symptomen?

Behandlungskosten

Meine Praxis als Heilpraktikerin führe ich als reine Privatpraxis mit Privatliquidation. Aus diesem Grund erhalten Sie bei Ihrem ersten Besuch eine Vereinbarung zur Kostenabrechnung.

Die Höhe der Vergütung unterliegt rechtlich gesehen der freien Vereinbarung zwischen Heilpraktiker und Klienten. Im Gegensatz zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) oder der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) kann ein Heilpraktiker also individuelle Honorare vereinbaren.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen im Regelfall keine Kosten für Heilpraktiker Behandlung und Arzneimittel. Möglich ist eine Erstattung durch private Krankenversicherungen sowie anteilige Beihilfeleistungen. Wer im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, kann eine private Zusatzversicherung abschließen, die auch homöopathische Leistungen von Heilpraktikern beinhaltet. Die Höhe der Erstattung durch private Krankenversicherungen und private Zusatzversicherungen hängt ganz von Ihrem jeweiligen Vertrag ab.

Die Kostenträger (Beamten-Beihilfe oder private Krankenversicherungen) beziehen sich in ihren Verträgen häufig auf das „Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker“ (GebüH). Anders als bei der rechtlich bindenden „Gebührenordnung für Ärzte“ (GÖÄ) handelt es sich beim GebüH um ein unverbindliches Gebührenverzeichnis. Dieses dient als Orientierungshilfe für die Erstattung von Heilpraktiker-Leistungen durch die Leistungsträger. Es stammt aus dem Jahre 1985 und die darin aufgelisteten Beträge sind entsprechend veraltet. Um Patienten, Therapeuten und Kostenträgern eine Orientierung über Homöopathie übliche Leistungen, Behandlungsabläufe und zu erwartende Kosten zu geben, empfiehlt der VKHD (Verband klassischer Homöopathen Deutschlands e.V.) seinen Mitgliedern die Rechnungsstellung nach dem Leistungsverzeichnis Klassische Homöopathie (LVKH).

Sie finden diese Ziffern in meinen Rechnungen sowie die Analog-Ziffern der GebüH um Irritationen mit den Krankenversicherungen vorzubeugen.

Kommt es zu Erstattungsproblemen, steht Ihnen der Patientenratgeber des VKHD (Verband klassischer Homöopathen Deutschlands e.V., https://www.vkhd.de) zu Verfügung.

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